Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Rodger, Ravenstein

Die auf www.rodger.ch aufgegebenen Bestellungen werden von Rodger BV bearbeitet. Die Daten, unter denen Sie Ihre Bestellung aufgeben, werden nur für die ordnungsgemäße administrative Bearbeitung, Ihre Rechnung und den Versand der Materialien durch einen beauftragten Spediteur verwendet.

In keinem Fall werden Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung für Newsletter verwendet oder an Dritte weitergegeben. Wenn Sie weitere Fragen zu unserem Umgang mit Ihren persönlichen Daten haben, wenden Sie sich bitte an info@rodger.nl oder 0541-351449.

DEFINITIONEN
Artikel 1
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Rodger BV, nachstehend RG genannt, mit Sitz in Langakker 5-C 5371 EV Ravenstein. Unter "Kunde" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der Kaufverträge über die Lieferung von Produkten abgeschlossen werden, sowie jede Person, in deren Auftrag und auf deren Kosten Dienstleistungen erbracht werden.

ALLGEMEINE ANWENDBARKEIT
Artikel 2
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für: Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen, zwischen RG und Käufern.
b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den Bedingungen des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ansicht des zuständigen Gerichts unanwendbar sein oder gegen die öffentliche Ordnung oder das Gesetz verstoßen, so gilt nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben, während die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unbeschadet der Bestimmung in Artikel 12 ihre volle Gültigkeit behalten.

ANGEBOTE UND PREISE
Artikel 3
a. Alle Angebote von RG in Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Auftragsbestätigungen, Briefen oder wo auch immer veröffentlicht oder mit welchen Mitteln auch immer, sind stets freibleibend und können von ihr jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten.
b. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und dergleichen, die von RG zur Verfügung gestellt werden, sind für RG nicht verbindlich und dienen lediglich der allgemeinen Darstellung des Angebots von RG.
c. RG ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder noch nicht bezahlte Produkte oder Leistungen entsprechend den Änderungen der preisbestimmenden Faktoren, wie Rohstoffpreise, Löhne und Wechselkurse, anzupassen.
d. Alle in den Angeboten genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

LIEFERUNG UND TRANSPORT
Artikel 4
a. Die Lieferung der Produkte erfolgt innerhalb der Niederlande frei Lieferadresse des Käufers, außerhalb der Niederlande F.O.B., unter der Voraussetzung, dass RG sich das Recht vorbehält, bestimmte Kosten, die ihr entstanden sind, in Rechnung zu stellen, wie z.B. Verwaltungs-, Auftragsbearbeitungs- und Frachtkosten. Die Produkte reisen auf Risiko des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
b. RG ist in der Wahl des Transportmittels jederzeit frei. Wünscht der Käufer eine andere Art der Beförderung, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.
c. Angegebene Lieferzeiten sollten niemals als Fristen angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle des Lieferverzugs ist RG unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich in Verzug zu setzen.

ZAHLUNG
Zahlung Artikel 5
a. Die Zahlung erfolgt ohne Aufrechnung durch Gutschrift auf eines der in der Rechnung aufgeführten Konten.
b. Der Käufer hat die Rechnungsbeträge innerhalb der mit RG vereinbarten Zahlungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Diese Zahlungsfrist ist als eine strenge Frist zu betrachten. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung schuldet der Käufer RG Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder Teil eines Monats, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat zählt, berechnet über den (restlichen) Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum bis einschließlich dem Tag der vollständigen Zahlung.
c. Alle mit der Einziehung verbundenen Kosten, insbesondere die außergerichtlichen Kosten, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % der geschuldeten Hauptsumme festgesetzt.
d. Jede vom Kunden geleistete Zahlung dient zunächst zur Begleichung der fälligen Zinsen und anschließend der Inkassokosten, mit Ausnahme der Gerichtskosten. Erst nach Begleichung dieser Beträge werden die vom Kunden geleisteten Zahlungen zur Verringerung der ausstehenden Forderungen in der Hauptsumme herangezogen.
e. RG behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers oder aus anderen geschäftlichen Gründen Lieferungen abzulehnen. RG ist jederzeit berechtigt, auch während der Erfüllung des Vertrages die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer auf Verlangen von RG Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen geleistet hat. RG ist berechtigt, vom Käufer auch für künftige Lieferungen Sicherheiten zu verlangen.

EIGENTUMSVORBEHALT
Artikel 6 Eigentumsvorbehalt
a. Das Eigentum an der gekauften Sache geht erst dann auf den Käufer über, wenn er alle seine Verpflichtungen gegenüber RG hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises für gelieferte oder zu liefernde Produkte bzw. erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen sowie hinsichtlich der fälligen Zinsen, Kosten und Entschädigungen erfüllt hat.
b. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Produkte im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Darüber hinaus ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen. Er ist verpflichtet, RG unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an den noch in seinem Eigentum stehenden Produkten von RG geltend machen.
c. Neben dem in Artikel 6.a. genannten Eigentumsvorbehalt verpflichtet sich der Käufer, auf erste Aufforderung von RG ein besitzloses Pfandrecht an den von RG gelieferten Produkten als Sicherheit für alle bestehenden und künftigen Forderungen von RG, aus welchem Grund auch immer, zu erhalten und, soweit erforderlich, zu bestellen.
d. In den in Artikel 9 genannten Fällen ist RG bereits jetzt unwiderruflich und ohne Inverzugsetzung berechtigt, die Produkte von dem Ort, an dem sie ihr Eigentum bleiben, zu entfernen oder entfernen zu lassen. RG ist berechtigt, die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrages einschließlich Zinsen, Kosten und Schadensersatz zurückzubehalten oder die Produkte an Dritte zu verkaufen, wobei der Nettoerlös von dem vom Käufer geschuldeten Gesamtbetrag abgezogen wird.

RECLAMES
Artikel 7
a. Bei Lieferung und Erhalt der Produkte muss der Kunde prüfen, ob die Lieferung seiner Bestellung oder seinen Anweisungen entspricht, andernfalls muss er dies innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen.
b. Sonstige Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Produkte werden von RG nur bearbeitet, wenn sie innerhalb von acht Tagen, nachdem der Käufer den Mangel vernünftigerweise hätte feststellen können, schriftlich bei RG eingereicht werden. Beanstandungen von ausgestellten Rechnungen müssen RG spätestens am Fälligkeitstag schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte und/oder die ausgestellten Rechnungen genehmigt hat.
c. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorschriften über die Art und Weise der Lagerung und Handhabung der gelieferten Waren strikt einzuhalten.
d. Der Käufer muss RG jederzeit die Möglichkeit bieten, etwaige Mängel zu beheben.
e. RG behält sich das Recht vor, wenn es die Reklamation für gerechtfertigt hält, die Produkte zu ersetzen oder eine Gutschrift für die zurückgesandten Produkte bis zu einem Höchstbetrag des Rechnungswerts auszustellen.
f. Rücksendungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RG nicht zulässig und müssen mit einer Begründung versehen werden.
g. Von RG gelieferte Produkte, die gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu Recht beanstandet wurden, werden von ihnen nur zurückgenommen, wenn und soweit sich die Produkte in der Verpackung und in dem Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden.
h. Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

HAFTUNG
Artikel 8
a. RG übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für von ihr gelieferte Produkte und Dienstleistungen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens RG verursacht wurde.
b. Weist der Käufer nach, dass der Schaden im Sinne von Absatz a dieses Artikels durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von RG verursacht wurde, so ist die daraus resultierende Entschädigung auf den Verkaufswert (der Verpackung) des Produkts begrenzt, das den vom Käufer behaupteten Schaden verursacht hat.
c. Angaben von oder im Namen von RG über die Qualität, Zusammensetzung, Behandlung im weitesten Sinne, Anwendungsmöglichkeiten und Eigenschaften usw. der Produkte gelten nur dann als Garantie, wenn sie schriftlich und ausdrücklich in Form einer Garantie abgegeben werden.
d. Bei der Anwendung oder Verarbeitung der Produkte sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle Schäden so weit wie möglich zu begrenzen. Der Käufer muss insbesondere die Anweisungen von RG in Bezug auf Produkte und Verpackungen beachten. Die Haftung von RG entfällt, wenn der Käufer die vorstehenden Verpflichtungen nicht erfüllt.
e. Jegliche Ansprüche in Bezug auf Handelsverluste oder andere indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Der Käufer stellt RG von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den von ihnen erlittenen oder zu erleidenden Schaden frei, wobei die Bestimmungen dieses Artikels zu beachten sind.

AUFLÖSUNG UND AUSSETZUNG
Artikel 9 Ansprüche
Alle Forderungen von RG werden sofort und in voller Höhe fällig, wenn der Erwerber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn er in Konkurs oder Zahlungsaufschub gerät oder wenn der Erwerber, aus welchem Grund auch immer, die freie Verfügung über sein Vermögen oder einen Teil davon verliert oder zu verlieren droht. In diesem Fall ist RG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz.

TRANSFER
Artikel 10
a. RG ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, den sie weder verschuldet noch aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Praktiken zu verantworten hat.
b. Wenn RG infolge höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. Streiks, Lieferengpässe und Brände bei RG oder seinen Zulieferern, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, ist RG berechtigt, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen oder - falls eine Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist - den Vertrag ganz oder teilweise für nichtig zu erklären.

MARKEN UND HANDELSNAMEN
Artikel 11 Verwendung
Der Käufer darf keine Handelsnamen, Warenzeichen und Verpackungen, die im Geschäftsverkehr von RG verwendet werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung und Anweisung von RG verwenden.
Der Käufer muss die Anweisungen von RG in Bezug auf die Verwendung der Firmennamen, Warenzeichen und Verpackungen sorgfältig befolgen.
Alle Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum sowie die Urheberrechte verbleiben bei RG.

HÄRTEFALLKLAUSEL
Artikel 12
Ändern sich die Umstände, von denen die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgegangen sind, so erheblich, dass die Einhaltung einer oder mehrerer dieser Bedingungen für eine der Parteien nicht mehr zumutbar ist, so finden Konsultationen über zwischenzeitliche Änderungen des Vertrags statt.

ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Artikel 13
Auf alle in diesen Bedingungen geregelten Geschäfte ist niederländisches Recht anwendbar, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
Etwaige Streitigkeiten zwischen RG und dem Käufer, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Almelo oder nach Wahl von RG dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Käufers vorgelegt.

DATUM DES INKRAFTTRETENS
Artikel 14
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle in Artikel 2 genannten Verträge, wobei die zuvor von RG für anwendbar erklärten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben werden.

DEPOT
Artikel 15
Diese Allgemeinen Bedingungen sind bei der Handelskammer in Enschede hinterlegt